Verfasst von Dennis

Darf man mit E-Scooter im Park fahren?

  • Ratgeber
  • Vor 5 Tagen veröffentlicht

E-Scooter gehören inzwischen fest zum Stadtbild. Gerade an sonnigen Tagen klingt es verlockend, mit dem elektrischen Flitzer durch den Park zu cruisen – entspannt an Wiesen und Weihern vorbei. Doch ist das überhaupt erlaubt? In vielen Parks sind Fußgänger unterwegs, und es gibt teils verwirrende Regeln. Hier erfährst du, ob und wo du mit dem E-Scooter im Park fahren darfst, welche Gesetze in Deutschland, Österreich und der Schweiz gelten, wo es Verbote gibt und was passiert, wenn man sich nicht daran hält. Außerdem geben wir Tipps, wo du legal und stressfrei cruisen kannst.

E-Scooter im Park: Was sagt das Gesetz allgemein?

Grundsätzlich gelten für E-Scooter ähnliche Regeln wie für Fahrräder. In Deutschland sind E-Scooter – offiziell Elektrokleinstfahrzeuge genannt – auf Radwegen, Radfahrstreifen und Straßen erlaubt, aber nicht auf Gehwegen oder in Fußgängerzonen. Parks und Grünanlagen zählen meist als Fußgängerbereiche, weshalb das Fahren dort grundsätzlich untersagt ist. Die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) regelt, dass E-Scooter keine Spielzeuge sind, sondern am öffentlichen Verkehr wie Fahrräder teilnehmen müssen.

In Österreich und der Schweiz sieht es ähnlich aus. In Österreich sind E-Scooter bis 600 Watt und 25 km/h rechtlich den Fahrrädern gleichgestellt. Das heißt, wo Radfahren verboten ist, darfst du auch nicht mit dem Scooter fahren. Das Fahren auf Gehsteigen und Fußwegen ist tabu – es sei denn, ein Schild erlaubt es ausdrücklich (was in Wien zum Beispiel nicht der Fall ist). In der Schweiz gilt ebenfalls: Trendfahrzeuge wie E-Trottinette dürfen nur dort fahren, wo auch Fahrräder erlaubt sind, und Fußgängerbereiche sind absolut tabu.

Kurz gesagt: Mit dem E-Scooter musst du dich im öffentlichen Raum an dieselben Spielregeln halten wie Radfahrer. Reine Fußgängerwege in Parks sind für Scooter nicht freigegeben, es sei denn, es gibt eine ausdrückliche Erlaubnis per Beschilderung. In der Praxis findet man solche Freigaben aber selten – stattdessen setzen viele Städte auf Verbote, um Unfälle und Konflikte zu vermeiden.

Unterschiede zwischen Deutschland, Österreich und der Schweiz

Obwohl die Grundidee ähnlich ist (Scooter = Fahrradregeln), gibt es regionale Unterschiede in der Auslegung und Umsetzung – von landesweiten Gesetzen bis hin zu städtischen Verordnungen:

Deutschland

  • Bundesweit verbietet die StVO das Fahren auf Gehwegen und in Fußgängerzonen für E-Scooter.
  • Ein generelles Park-Verbot für E-Scooter gibt es im Bundesgesetz nicht, aber Länder und Kommunen können eigene Regeln erlassen.
  • Berlin ist besonders strikt: In Berliner Parks darf niemand E-Roller fahren. München orientiert sich an Naturschutz- und Parkordnungen: Dort zählen E-Scooter als Kraftfahrzeuge und sind in Landschaftsschutzgebieten verboten. Im gesamten Stadtgebiet ist festgelegt, dass E-Scooter auf keinen Fall in geschützten Parkanlagen fahren oder abgestellt werden dürfen.

Österreich

  • E-Scooter werden wie Fahrräder behandelt. Es gibt einheitliche Regeln durch die Straßenverkehrsordnung, z. B. Fahrverbot auf Gehwegen.
  • In Parks bedeutet das: Ist Radfahren verboten (was in vielen städtischen Parks der Fall ist), gilt das Verbot automatisch auch für Scooter.
  • In Wien etwa haben etliche Parkanlagen Schilder „Radfahren verboten“, und entsprechend sind E-Scooter dort ebenso unerwünscht. Die Stadt überlegt sogar, spezielle „E-Scooter verboten“-Schilder aufzustellen, da vielen nicht bewusst ist, dass die Roller im Park nichts verloren haben.

Schweiz

  • Die Schweizer Gesetzgebung betont, dass E-Trottinetts nur auf den gleichen Wegen wie Velos fahren dürfen.
  • Fußwege sind für Velos gesperrt und damit ebenso für E-Scooter.
  • Zürich plant neue Vorschriften, um das „Trotti-Chaos“ einzudämmen – etwa feste Parkzonen und Sperrzonen in gewissen Bereichen. In einem normalen Zürcher Park wie dem Platzspitz, wo nur Spazierwege existieren, darfst du nicht mit 20 km/h herumdüsen; solche Wege sind den Fußgängern vorbehalten.

Trotz dieser Unterschiede ist der gemeinsame Nenner klar: Fußgänger haben in Parks Vorrang. Wenn ein Weg nicht ausdrücklich für Fahrräder freigegeben ist, musst du den E-Scooter schieben oder draußen bleiben.

Verbotene Zonen: In diesen Parks sind E-Scooter tabu

Einige beliebte Parks im deutschsprachigen Raum haben klare Verbote für E-Scooter – oft aus gutem Grund. Hier ein paar bekannte Beispiele:

  • Englischer Garten, München: Der Englische Garten ist riesig und zieht täglich Massen an Besuchern an. Die Parkordnung verbietet hier alle Kraftfahrzeuge – also auch E-Scooter. Wer dennoch cruist, riskiert ein Bußgeld von bis zu 60 €. Verleihfirmen drosseln ihre Roller im Park inzwischen per GPS auf Schritttempo.
  • Großer Tiergarten, Berlin: Die grüne Lunge Berlins wirkt wie geschaffen zum Cruisen – doch hier gilt striktes Fahrverbot. 55 € Verwarngeld sind keine Seltenheit. Ausnahme: Das Tempelhofer Feld – die ehemalige Flugfeld-Parkanlage – ist für E-Scooter frei, da dort auch Radfahren erlaubt ist.
  • Stadtpark, Wien: Wiens bekanntester Innenstadtpark ist zum Flanieren da, nicht zum Rasen. Radfahren ist dort – wie in vielen Wiener Parks – verboten, entsprechend auch E-Scooter. Wer trotzdem rollt, muss mit Verwaltungsstrafen von 20–40 € rechnen.
  • Platzspitz, Zürich: Der Platzspitz-Park ist heute eine friedliche Grünanlage. E-Scooter haben dort nichts verloren; die Stadt will zusätzliche Sperrzonen und Tempolimits per GPS einführen.

Tipp: Informiere dich immer über die lokale Parkordnung. Siehst du ein Schild mit durchgestrichenem Fahrrad, gilt das auch für E-Scooter. Im Zweifel: lieber schieben oder draußen bleiben.

Was passiert, wenn man sich nicht dran hält?

Wird man mit dem E-Scooter in einer verbotenen Zone erwischt, drohen Verwarnungen und Bußgelder – je nach Land und Situation unterschiedlich hoch. In Deutschland liegen die Verwarngelder häufig bei rund 50 €, in München können es bis zu 60 € sein.

In Österreich können Verwaltungsstrafen an Ort und Stelle kassiert werden; Summen über 20 € sind keine Seltenheit. Die Wiener „Park-Sheriffs“ haben ein wachsames Auge auf rüpelhafte Scooter-Fahrer.

In der Schweiz drohen ebenfalls empfindliche Bussen, wenn du auf dem Trottoir fährst oder einen Unfall verursachst. Besonders heikel wird es, wenn Alkohol mit im Spiel ist: Dann kann auch der Führerausweis in Gefahr sein.

Unwissenheit schützt nicht: Verleih-Apps markieren No-Go-Zonen, und wer sie ignoriert, steht im Zweifelsfall schnell ohne Fahrtwind, dafür mit Knöllchen da.

Alternativen: Wo du legal und entspannt cruisen kannst

Nicht verzagen – es gibt genug Spots für legales Scooter-Vergnügen:

  • Radwege und Uferpromenaden: Entlang von Flüssen oder quer durch die Stadt bieten breite Radwege reichlich Platz. München lockt mit der Isar, Wien mit der Donauinsel und Zürich mit den Wegen am Seeufer.
  • Verkehrsberuhigte Zonen: In Begegnungszonen und Wohnstraßen ist langsames Scootern erlaubt. Perfekt, um die City stressfrei zu erkunden.
  • Ehemalige Bahntrassen: Umgebaute Rail-Trails sind breit, autofrei und oft landschaftlich reizvoll – ideal für längere Touren.
  • Freiräume wie das Tempelhofer Feld: Riesige offene Flächen laden zum Ausprobieren ein. Auch andere Städte schaffen ähnliche Areale auf alten Industrie- oder Flughafengeländen.
  • Events und Gruppenfahrten: Geführte Scooter-Touren und Treffen von E-Mobilitäts-Fans sind nicht nur legal, sondern machen in der Gruppe gleich doppelt Spaß.

Fazit

Mit dem E-Scooter im Park fahren – in den meisten Fällen leider nein. Gesetzlich sind Parks für Fußgänger reserviert. Deutschland, Österreich und die Schweiz handhaben das ähnlich streng, wenn auch mit kleinen Unterschieden. Weiche auf erlaubte Wege aus, respektiere die Regeln und genieße den Fahrtwind ohne Stress – dann klappt’s mit dem entspannten Cruisen und dem friedlichen Miteinander von Fußgängern und Roller-Fans.

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